Drei Monate ist es inzwischen her, dass Müllheim – wie alle anderen Städte und Gemeinden des Landes – zur Eindämmung des Corona-Virus den Lockdown verkündete. So langsam kehr wieder Leben ein in unsere Heimatstadt: Kleine Feiern sind wieder erlaubt, die Schulen haben für jede Klasse auf verschiedene Weisen teilweise wieder geöffnet und sollen ab Ende Juni wieder ganz öffnen dürfen, Stadtführungen finden wieder statt, die Restaurants dürfen wieder besucht werden, Sport gibt es zum Teil auch wieder auf öffentlichen Flächen.
Was ist privat erlaubt?
Fast wöchentlich lockern sich weitere Maßnahmen und definieren neu, wie viele Menschen sich auf welche Weise treffen dürfen. Aktuell gelten in Müllheim sowie dem Rest Baden-Württembergs folgende Anweisungen:
- An privaten Veranstaltungen zu Hause und Feiern in öffentlich anmietbaren Räumen dürfen seit 9. Juni wieder bis zu 99 Personen aus verschiedenen Haushalten gemeinsam teilnehmen. Adressen der Gäste müssen gespeichert werden, wer krank ist, darf nicht kommen, so die gesetzliche Verordnung. Bedeutet: In einem Park darf nicht mit so vielen Personen gefeiert werden, aber in einer gemieteten privaten Außenfläche oder in einem geschlossenen gemieteten Raum.
- Der Aufenthalt im öffentlichen Raum – also in Parks, auf Gehwegen, auf öffentlichen Plätzen – ist seit 9. Juni in einer Gruppe mit Angehörigen von bis zu zwei Haushalten oder bis zu zehn Personen gestattet. Bedeutet: Zwei Großfamilien mit jeweils 15 zusammen lebenden Mitgliedern dürfen sich draußen treffen. Oder bis zu zehn Einzelpersonen aus zehn verschiedenen Haushalten.
- Veranstaltungen und sonstige Ansammlungen außerhalb des öffentlichen Raums sind jetzt für bis zu 20 statt bisher nur zehn Personen aus mehreren Haushalten möglich. Oder ohne zahlenmäßige Beschränkung, wenn alle Personen miteinander verwandt sind sowie deren Partnerinnen und Partner. Sondergenehmigungen für größere Veranstaltungen sind möglich.
- Mundschutzpflicht gilt: Im öffentlichen Personenverkehr, an Bahn- und Bussteigen, im Wartebereich der Anlegestellen von Fahrgastschiffen sowie in Flughafengebäuden und in Verkaufsräumen von Ladengeschäften und allgemein in Einkaufszentren.
Diese Verordnungen gelten zunächst bis zum 30. Juni, dann will das Land die Verordnungen wieder aktualisieren.
Keine gemeldeten Covid-Fälle mehr
116 gemeldete Covid19-Fälle gab es im Stadtgebiet seit Beginn der Testungen im Frühling diesen Jahres. Derzeit ist kein einziger erkrankter Fall mehr in Müllheim und den meisten Umlandgemeinden gemeldet, in Badenweiler gibt es noch zwei gemeldete Kranke, in Neuenburg einen (Stand: 19. Juni 2020). Dennoch rufen Müllheims Bürgermeister und die Virus-Experten des Landes dazu auf, die Maßnahmen weiter einzuhalten, um mögliche Ansteckungen zu vermeiden.
Corona-Warn-App
Müllheims Stadtverwaltung befürwortet außerdem die Nutzung der bundesweiten Cona-App – für Apple Handys hier (klick) zu haben, für Android-Handys hier (klick). In der App wird bei angestelltem Standort-Dienst sowie Bluetooth registriert, welcher Handynutzer sich an welchen Orten aufhält. Im Falle einer Infektion soll jeder Nutzer diese bekanntgeben, Menschen aus dem Umfeld – ob durch Begegnungen am Arbeitsplatz oder beim Zugfahren – werden dann per App gewarnt. Außerdem wird von der App das persönliche Corona-Risiko eingeschätzt.