Ab sofort: Alle Müllheimer Vergnügungsstätten müssen schließen

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Die Mediathek muss ab sofort schließen - mit ihr auch alle anderen Müllheimer Vergnügungangebote.
Die Mediathek muss ab sofort schließen - mit ihr auch alle anderen Müllheimer Vergnügungangebote.

Die Regierung greift weiter durch, um die Verbreitung des neuartigen Corona-Virus einzudämmen. Ab sofort – also ab dem heutigen Montag, 16. März – müssen alle Vergnügungsstätten im ganzen Land schließen.

Auch Müllheims Bürgermeister Martin Löffler hat sich erstmals im Video zu Wort gemeldet, und bitte darum, die Maßnahmen zu akzeptieren und dennoch Ruhe zu bewahren – seine Ansprache ist ganz unten im Video zu sehen.

In Müllheim laut Regierungsanweisung geschlossen und beendet sind ab sofort:

  • Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen
  •  Theater, Konzerthäuser, Museen und ähnliche Einrichtungen
  •  Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
  • Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
  • der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen
  • alle weiteren, nicht an anderer Stelle dieses Papiers genannten Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center
  • Spielplätze

Verboten sind ab sofort:

  • Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen
  • die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich
  • Reisebusreisen
  • Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften.
  • weiterhin in Müllheim verboten bleiben Zuammenkünfte und Feiern in geschlossenen Räumen sowie im freien für Gruppen ab 50 Personen

Vorerst geöffnet bleiben dürfen:

  • der Einzelhandel für Lebensmittel
  • Wochenmärkte
  • Abhol- und Lieferdienste
  • Getränkemärkte
  • Apotheken
  • Sanitätshäuser
  • Drogerien
  • Tankstellen
  • Banken und Sparkassen
  • Poststellen
  • Frisöre
  • Reinigungen
  • Waschsalons
  • der Zeitungsverkauf
  • Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte
  • Großhandel
  • alle Einrichtungen des Gesundheitswesen unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen
  • auch das Müllheimer Rathaus bleibt vorerst geöffnet

Für diese Bereiche sind die Sonntagsverkaufsverbote bis auf weiteres grundsätzlich ausgesetzt – das heißt, all oben genannten Läden dürfen sonntags öffnen. Damit sollen volle Geschäfte und Warteschlangen minimiert werden.

Wichtig: Eine Öffnung dieser genannten Einrichtungen erfolgt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen.

Besondere Auflagen gelten für:

  • Mensen, Restaurants, Speisegaststätten und Hotels: Hier muss das Risiko einer Verbreitung des Corona-Virus minimiert werden, das bedeutet laut Anordnung des Landes Baden-Württemberg:
    • die Plätze für die Gäste müssen so angeordnet werden, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist
    • dass Stehplätze so gestaltet sind, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Gästen gewährleistet ist
    • und in geeigneter Weise sichergestellt wird, dass im Falle von Infektionen für einen Zeitraum von jeweils einem Monat mögliche Kontaktpersonen nachverfolgbar bleiben
  • Restaurants und Speisegaststätten dürfen ab sofort außerdem frühestens ab 6 Uhr öffnen und müssen spätestens um 18 Uhr schließen
  • Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Pflegeheime und besondere Wohnformen: Hier sollen Besuche beschränkt werden (z.B. Besuch einmal am Tag, für eine Stunde, allerdings nicht von Kindern unter 16 Jahren, nicht von Besuchern mit Atemwegsinfektionen, etc.)
  • Die oben unter „geöffnet“ genannten Einrichtungen sowie Universitäten, Schulen und Kindergärten, soweit deren Betrieb nicht gänzlich eingestellt wird: Hier gilt ein generelles Betretungsverbot für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in Risikogebieten im Ausland oder besonders betroffenen Regionen im Inland nach RKI-Klassifizierung aufgehalten haben
  • Übernachtungsangebote: sie dürfen im Inland nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden

Die Ansage von Bürgermeister Löffler im Video


Hier gibt es die Anordnung der Bundesregierung nochmals zum Nachlesen

Hier die Ergänzungen der Landesregierung

Hier gibt es die Zusammenfassung der Stadt Müllheim mit Hinweisen zu den Notbetreuungen zu lesen

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