Müllheim: Straßen und Plätze dürfen nur noch alleine und zu zweit betreten werden – Ausnahme für Familien

0
47610
Eingeschränktes Betretungsverbot ab sofort in Mülheim

Jetzt greift auch die Stadt Müllheim durch. Ab heute Nacht, Mitternacht (Freitag auf Samstag) dürfen Gruppen ab drei Personen nicht mehr zum Spaß auf der Straße bewegen und auf öffentlichen Flächen treffen. Ausgenommen sind Familien. Polizei und Vollzugsdienst soll die Lage ab sofort kontrollieren.

„Schützen Sie sich und andere, indem Sie Besuche und Sozialkontakte auf das unbedingt nötige Maß reduzieren“, so fordert es die Müllheimer Stadtverwaltung. „Eine Schließung von Schulen und Kitas läuft ins Leere, wenn sich die Eltern und Kinder nachmittags zum Spielen und Betreuen treffen!“

Eingeschränktes Betretungsverbot ab sofort in Mülheim

Heute hat nun die Stadt ein Betreten von öffentlichen Orten ab dem morgigen Samstag untersagt, dazu zählen Plätze, öffentliche Grünflächen, Parks und auch Gehwege und Straßen. Aber es gibt Ausnahmen, wenn der Abstand von 1,5 Metern eingehalten wird.

Was noch erlaubt ist

  • Zur Arbeit gehen oder fahren und Kinder in die Notbetreuung bringen.
  • Öffentliche Orte im Freien alleine, zu zweit oder mit Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, oder mit Haustieren betreten – also mit der mehrköpfigen Familie durch den Wald spazieren ist erlaubt. Auch alleine und zu zweit im Park sitzen ist erlaubt.
  • Gefahr abzuwenden: Wenn Gefahr für Leib, Leben und Eigentum droht und man um eigenen Schutz die öffentlichen Orte betreten muss.
  • Die öffentlichen Orte zum Zwecke von erforderlichen medizinischen, psychotherapeutischen oder vergleichbaren Heilbehandlungen betreten.
  • Das Betreten der Orte, um unterstützungsbedürftige Personen zu betreuen oder zu unterstützen. Wer also jemanden betreut, darf dort auch hinfahren oder hinlaufen. Wer für jemanden einkauft, darf das ebenso.
  • Das Betreten der Orte, um die Grundbedürfnisse des täglichen Lebens zu erledigen. Dazu gehören laut Regierung: Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Friseurgeschäfte, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Hofläden, Raiffeisen-, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Zur Bank gehen, zum Friseur gehen, zur Post gehen, einkaufen gehen, Essen holen, in den Waschsalon gehen, in den Baumarkt gehen, Zeitung holen ist also alles weiterhin alleine oder zu zweit oder mit der Familie erlaubt.
  • Öffentliche Verkehrsmittel dürfen für alle oben genannten Gründe benutzt werden, aber nur alleine oder zu zweit, nicht von mehr als zwei Personen, auch nicht von Familien.

All das ist nur erlaubt, wenn zu anderen Personen ein Abstand von mindestens 1,50 Metern eingehalten wird, auch in Supermärkten, auch in öffentlichen Verkehrsmitteln.

Bei einer Kontrolle durch Polizei und Vollzugsdienst mussen die oben genannten Ausnahmen glaubhaft begründet werden.

Was demnach zum Beispiel nicht mehr erlaubt ist

  • Mit mehreren Mitschülern/Freunden auf der Wiese oder auf der Parkbank oder auf dem Markgräfler Platz oder im Wald treffen.
  • Mit Nachbarn zu Dritt durch die Straßen schlendern.
  • Mit der Familie zu Dritt Busfahren.
  • UPDATE: Seit Samstag müssen auch Friseurgeschäfte schließen!
Leere Werderstraße Freitagnachmittag um 16.30 Uhr
Leere Werderstraße Freitagnachmittag um 16.30 Uhr

Schreibe einen Kommentar zu Anonymous Antwort abbrechen

Bitte hier kommentieren!
Bitte hier Ihren Namen eintragen